Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft. Das Eigentum erwarben sie aufgrund einer Einantwortungsurkunde im Verlassenschaftsverfahren. Zwischen den Streitteilen wurde ein Erbübereinkommen geschlossen. Das Erstgericht stellte mit Wirkung zwischen den Streitteilen als jeweilige Hälfteeigentümer der betreffenden Liegenschaft fest, dass der klagenden Partei und ihren Rechtsnachfolgern das Recht zustehe, die östliche Hälfte der bestehenden Doppelgarage... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Ob der Liegenschaft EZ ***** GB *****, wurde am 18. 10. 2006 Wohnungseigentum begründet. Die Antragsteller waren zunächst Nutzungsberechtigte (Mieter) der Wohnungen auf dieser Liegenschaft. Die Erstantragstellerin hat mit Kaufvertrag vom 12. 12./21. 12. 2005, 95/2527-Anteile der Liegenschaft erworben, mit denen das ausschließliche Nutzungsrecht an der Wohnung top 6, Stiege 1, und 7/2527-Anteile, mit denen das ausschließliche Nutzungsrecht am Kfz-Abstellplatz 6 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, der nach dem vorgelegten Vermögensbekenntnis ZPF 1 bosnischer Staatsangehöriger ist und unter der Anschrift *****, Bosnien, wohnt, begehrt die Ergänzung der im Urteil vom 27. November 1998 des Grundgerichts D*****, über die Scheidung seiner Eltern festgesetzten Unterhaltsverpflichtung des Antragsgegners, und zwar „beginnend ab dem 27. 11. 1998 Kindesunterhalt in Höhe eines monatlichen Betrags von 15 % seines persönlichen Einkommens zu bezahlen". Der Ex... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit der Wohnungseigentumsanlage ***** und repräsentieren 8104/10.000stel Anteile dieser Liegenschaft. Die Antragsteller begehrten mit ihrem am 21. Jänner 1981 beim Erstgericht überreichten Antrag, der Antragsgegnerin binnen 14 Tagen die Herausgabe sämtlicher Unterlagen betreffend das gegenständliche Haus und die Rechnungslegung über die Rücklage und Herausgabe des Überschusses sowie die Rechnungsl... mehr lesen...
Die Klägerin ist seit 1967 Eigentümerin der Liegenschaft EZ 185 II KG St, zu der u a das Grundstück 761 gehört. Der Beklagte ist Eigentümer der EZ 119 II KG St, zu der die Grundstücke 150 und 151 gehören. Um zu diesen Grundstücken zu gelangen, benützt der Beklagte einen Weg, der auch über das Grundstück 761 der Klägerin führt. Die Klägerin behauptet, dieser Weg sei ein Privatweg und stehe in ihrem Eigentum, der Beklagte habe kein Recht, den Weg über den landwirtschaftlichen Gebrauch... mehr lesen...
Norm: Tir StrG §1 Abs2Tir StrG §42
Rechtssatz: Zum Begriff des öffentlichen Interessentenweges. Entscheidungstexte 7 Ob 214/70 Entscheidungstext OGH 25.11.1970 7 Ob 214/70 Veröff: SZ 43/213 = RZ 1971,85 7 Ob 22/72 Entscheidungstext OGH 09.02.1972 7 Ob 22/72 Zweiter Rechtsgang zu 7 Ob 214/70 ... mehr lesen...