Norm: PrAG §1 Abs1 Z3UWG §2 D4
Rechtssatz: Vor Einführung der Bruttoauszeichnungspflicht war es für Fluglinien zulässig, Flugbeförderungen mit dem reinen Flugpreis zu bewerben, sofern die Ankündigung nicht irreführend war, also etwa deutlich darauf hingewiesen wurde, dass zum Flugpreis noch bestimmte Zuschläge verrechnet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 13/06z Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: PrAG §1 Abs1 Z3UWG §2 D4
Rechtssatz: Vor Einführung der Bruttoauszeichnungspflicht war es für Fluglinien zulässig, Flugbeförderungen mit dem reinen Flugpreis zu bewerben, sofern die Ankündigung nicht irreführend war, also etwa deutlich darauf hingewiesen wurde, dass zum Flugpreis noch bestimmte Zuschläge verrechnet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 13/06z Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...