Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W*****, vertreten durch Dr. Gerwin Brandauer, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei R***** AG, *****, vertreten durch Bichler... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Luftfahrtunternehmen, die Flugpassagiere auf teilweise denselben Flugstrecken befördern. Zu den Kosten eines Luftfahrtunternehmens gehören ua auch jene für Treibstoff, Flugsicherung und die Infrastruktur auf Flughäfen (Lande-, Hangar- und Parktarif, Infrastruktur- und Fluggasttarif sowie der Sicherheitsbeitrag). Die Beklagte bewirbt seit März 2005 unter der Bezeichnung „red ticket" in Printmedien, auf Plakaten, in Reisebüros, im Fernsehen, im Radio u... mehr lesen...
Norm: PrAG §1 Abs1 Z3UWG §2 D4
Rechtssatz: Vor Einführung der Bruttoauszeichnungspflicht war es für Fluglinien zulässig, Flugbeförderungen mit dem reinen Flugpreis zu bewerben, sofern die Ankündigung nicht irreführend war, also etwa deutlich darauf hingewiesen wurde, dass zum Flugpreis noch bestimmte Zuschläge verrechnet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 13/06z Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: PrAG §1 Abs1 Z3UWG §2 D4
Rechtssatz: Vor Einführung der Bruttoauszeichnungspflicht war es für Fluglinien zulässig, Flugbeförderungen mit dem reinen Flugpreis zu bewerben, sofern die Ankündigung nicht irreführend war, also etwa deutlich darauf hingewiesen wurde, dass zum Flugpreis noch bestimmte Zuschläge verrechnet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 13/06z Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...