Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AngG; ZustG §13 Abs4; ZustG § 13 heute ZustG § 13 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 13 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004 ... mehr lesen...
Mit Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 5. November 2013 wurde der Revisionswerber gemäß § 103 Abs. 2 KFG aufgefordert, binnen zwei Wochen ab Zustellung des Schreibens mitzuteilen, wer ein nach dem Kennzeichnen bezeichnetes Kraftfahrzeug am 25. Mai 2013 um 17.47 Uhr an einem näher bestimmten Ort gelenkt/verwendet bzw. zuletzt vor diesem Zeitpunkt am Tatort abgestellt habe, oder die Person zu benennen, welche die Auskunft erteilen könne. Mit Schreiben der Bezirkshauptmann... mehr lesen...