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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AngG;Rechtssatz
Der Begriff der "Angestellten" in § 13 Abs. 4 ZustG ist nicht im arbeitsvertragsrechtlichen Sinn zu verstehen; es können daher durchaus auch nicht als Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes zu wertende Personen als Angestellte im Sinne der Zustellvorschriften angesehen werden (vgl. E 19. April 1989, 89/02/0018).Der Begriff der "Angestellten" in Paragraph 13, Absatz 4, ZustG ist nicht im arbeitsvertragsrechtlichen Sinn zu verstehen; es können daher durchaus auch nicht als Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes zu wertende Personen als Angestellte im Sinne der Zustellvorschriften angesehen werden vergleiche E 19. April 1989, 89/02/0018).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015020015.J02Im RIS seit
08.10.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017