Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bei der Klägerin als Angestellter im Außendienst tätig. Er betreute in dieser Eigenschaft den Kundenstock laut Liste Blg./A. Es handelte sich dabei hauptsächlich um Altkunden, die er bei Beginn seines Arbeitsverhältnisses mit der Klägerin übernommen hatte. Die von ihm geworbenen Neukunden stellten demgegenüber die Minderheit dar. Dem Beklagten stand während seines Arbeitsverhältnisses ein Laptop der Klägerin zur Verfügung, mit dem er Zugriff a... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden Beklagte) vereinbarte in seinem Dienstvertrag, dass er ein Jahr nach Ausscheiden aus dem Betrieb der Klägerin und gefährdeten Partei (im Folgenden Klägerin) in deren Geschäftszweig und Einzugsgebiet keine Tätigkeit ausüben werde. Für den Fall des Zuwiderhandeln wurde eine Konventionalstrafe vereinbart. Im Zusammenhang mit der Auflösung des Dienstverhältnisses zum 30. 4. 2001 wurde die Konkurrenzklausel dahin ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den OGH nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 528 Abs 1 ZPO ab: Entgegen dem - den OGH nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd Paragraph 528, Absatz eins, ZPO ab: Seine in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. 5. 1993 schloß der Beklagte mit der klagenden Partei zu einem Zeitpunkt, als er noch als freier Mitarbeiter bei der klagenden Partei - einem Handelsunternehmen zum Verrieb von Büroartikeln und -maschinen - tätig war, eine Vereinbarung folgenden Inhalts: "Betrifft: Wahrung sämtlicher betriebsinterner Belange. Die Verkaufsunterlagen wie Kataloge, Waren- und Preisangaben sind Eigentum der Firma "I*****". Es ist dem Mitarbeiter M***** Wilhelm ausd... mehr lesen...
Norm: AngG §37 Abs3 UWG §1 A AngG Art. 1 § 37 heute AngG Art. 1 § 37 gültig ab 29.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2015 AngG Art. 1 § 37 gültig von 01.07.1921 bis 28.12.2015 UWG § 1 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Herausgeberin der Zeitschrift "Elektronik Aktuell", die Erstbeklagte Herausgeberin der Zeitschrift "Elektronik Report". Beide Medien befassen sich mit Wirtschaftselektronik, wobei die Zeitschrift der Zweitbeklagten länger als jene der Klägerin existiert. Auf diesem Fachgebiet gibt es nur drei Medien, die in scharfer Konkurrenz zueinander stehen. Sie werden hauptsächlich aus Inserateneinnahmen finanziert, die von Firmen kommen, zu denen der Chefreda... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt in ganz Österreich Werbegeschenke; sie bietet sie vorwiegend Unternehmern im Bereich der Industrie, des Handels und des Gewerbes sowie bei Geldinstituten an. Die Beklagte beschäftigt sich seit Herbst 1988 gleichfalls mit dem Vertrieb von Werbegeschenkartikeln in ganz Österreich, wobei sie im wesentlichen den gleichen Kundenkreis wie die Klägerin anspricht. Bei der Klägerin war von Februar 1984 bis 31. März 1988 Peter L*** als Angestell... mehr lesen...
Norm: AngG §37 Abs3 AngG Art. 1 § 37 heute AngG Art. 1 § 37 gültig ab 29.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2015 AngG Art. 1 § 37 gültig von 01.07.1921 bis 28.12.2015
Rechtssatz:
Entgegen der Ansicht, § 37 Abs... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist ein Wirtschaftstreuhandunternehmen mit Sitz in Wien und verschiedenen Zweigstellen, so auch (Bezirksstelle) in Judenburg, Wickenburggasse 6. Der Erstbeklagte war vom August 1982 bis 14.Oktober 1985 als Angestellter der Klägerin der Leiter der Bezirksstelle in Judenburg. Mit der am 6. Dezember 1985 eingebrachten Klage beantragte die Klägerin, beide Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, Abwerbungen von Klienten der Klägerin in Kenntnis d... mehr lesen...
Norm: AngG §36 IV AngG §37 Abs3 UWG §1 D3e AngG Art. 1 § 36 heute AngG Art. 1 § 36 gültig ab 29.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2015 AngG Art. 1 § 36 gültig von 17.03.2006 bis 28.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2006 Ang... mehr lesen...
Norm: AngG §37 Abs3 AngG Art. 1 § 37 heute AngG Art. 1 § 37 gültig ab 29.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2015 AngG Art. 1 § 37 gültig von 01.07.1921 bis 28.12.2015
Rechtssatz:
Die vereinbarte Konventionalstr... mehr lesen...
Norm: AngG §37 Abs3 AngG Art. 1 § 37 heute AngG Art. 1 § 37 gültig ab 29.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2015 AngG Art. 1 § 37 gültig von 01.07.1921 bis 28.12.2015
Rechtssatz:
Wenn auch die Rechtsfolgen eine... mehr lesen...
Die Klägerin beantragte die Verurteilung der Beklagten, die Beschäftigung ihrer bisherigen Vertreter Otto E., Arthur IV. und Eduard J. zu Zwecken der Kundenbetreuung beim Vertrieb von Kugelschreibern und Kugelschreiberersatzminen, insbesondere zum Besuch des Papier- und Bürowarenfachhandels, zu unterlassen. Sie begrundet ihr Begehren damit, daß sie bis 28. Februar 1961 die Generalvertretung für Kugelschreiber und Kugelschreiberersatzminen der B.-Werke besessen, die drei genannten P... mehr lesen...