Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Erika Helscher als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Michael L*****, vertreten durch Dr. Sieglinde Gahleitner, Rec... mehr lesen...
Norm: AngG §31 IESG §1 Abs2 Z2 AngG Art. 1 § 31 heute AngG Art. 1 § 31 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 AngG Art. 1 § 31 gültig von 01.07.1921 bis 31.07.2010 IESG § 1 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin sollte zufolge einer von der späteren Gemeinschuldnerin ausgestellten "Einstellungsbestätigung" vom 28. 10. 1998 nach Abschluss eines von ihr besuchten Lehrganges für Lohnverrechnung zu arbeiten beginnen. Einzige Bedingung dafür war der erfolgreiche Abschluss dieses Lehrganges. Als voraussichtlicher Arbeitsbeginn war Ende Februar vorgesehen. Nachdem sie Ende Jänner 1999 über das Arbeitsmarktservice erfuhr, dass es nicht zur Aufnahme des Besc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 I AngG §29 Abs1 II6 AngG §31 AngG §34 ABGB § 1489 heute ABGB § 1489 gültig ab 01.01.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 496/1974 AngG Art. 1 § 29 heute AngG Art. 1 § 29 gültig ab 01.08.1971 zule... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien vereinbarten am 2.Mai 1991, daß der Kläger ab 1.Juni 1991 auf unbestimmte Zeit als Landesdirektorstellvertreter bei der Beklagten angestellt werde. Nach der zugleich abgeschlossenen Zusatzvereinbarung sollte der Dienstvertrag aber nur dann "endgültig in Kraft treten", wenn es dem Kläger gelinge, daß mindestens zehn seiner ehemaligen Außendienstmitarbeiter spätestens mit 1.Juli 1991 ein Dienstverhältnis bei der Beklagten begründen. Sollten weni... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 V AngG §31 GAngG §31 HGHAngG §15SchSpG §41 ABGB § 1158 heute ABGB § 1158 gültig ab 01.10.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2017 ABGB § 1158 gültig von 01.01.1917 bis 30.09.2021 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger schlossen mit der beklagten Partei am 15. 3. bzw. 8.3.1982 schriftliche Dienstverträge ab, wonach sie ein Jahr lang als Stahlbauschlosser auf verschiedenen Baustellen im Irak arbeiten sollten. Zu einem Arbeitsantritt kam es nicht. Der Erstkläger erklärte hierauf mit Schreiben vom 7.6.1982 den "Austritt", der Zweitkläger nach vorheriger Setzung einer vierzehntägigen Nachfrist mit Schreiben vom 2.7.1982 den Rücktritt vom Dienstvertrag. Die Kläger be... mehr lesen...