Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte war vom 1. 6. 1993 bis 31. 8. 1994 bei der klagenden Partei als Verkaufsrepräsentantin für Kopiergeräte (für Normalpapier) beschäftigt und kündigte ihr Arbeitsverhältnis selbst auf. Ihr Arbeitsvertrag enthielt unter anderem eine Konkurrenzklausel mit einer Konventionalstrafe in der Höhe der Bruttobezüge der letzten 6 Monate ihres Arbeitsverhältnisses. Seit 1. 9. 1994 ist die Beklagte bei einem Mitbewe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 A ABGB §1155 ABGB §1162 IBc AngG §28 Abs2SchSpG §38 Abs2 ABGB § 1152 heute ABGB § 1152 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1155 heute ABGB § 1155 gültig ab 01.01.2021 ... mehr lesen...