Entscheidungen zu § artikel1zu23a Abs. 5 AngG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1996/1/17 9ObA197/95

Norm: AngG §23a Abs4 IIIAngG §23a Abs5 III
Rechtssatz: Der Zweck der mit Abs 4 geschaffenen Austrittsregelung liegt darin, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu eröffnen, das Arbeitsverhältnis zugunsten der Kinderbetreuung aufzuheben, ohne auf die Abfertigung völlig verzichten zu müssen. Im Zusammenhang mit Abs 5 ergibt sich, daß nicht nur auf die tatsächliche überwiegende Kinderbetreuung während eines Teiles des vom Vater in Anspruch genommenen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.01.1996

TE OGH 1996/1/17 9ObA197/95

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Entscheidung | OGH | 17.01.1996

Entscheidungen 1-2 von 2