Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten sei 1.1.1974 zunächst als Vertreter und zuletzt als Verkaufsleiter beschäftigt. Mit Schreiben vom 22.5.1991 kündigte die Beklagte das Dienstverhältnis zum 30.9.1991. Am 10.6.1991 erklärte der Kläger seinen vorzeitigen Austritt. Mit den vorliegenden Klagen verlangt der Kläger S 3,460.489,10 brutto sA an Gehaltsdifferenz und ausstehenden Provisionen vom 1.11.1990 bis 10.6.1991, Überstundenentgelt für 1.027 in den letzten d... mehr lesen...