Norm:        AngG §10 Abs5 IVAngG §14 Abs2                               
Rechtssatz:          Wird die Provision aus den konkreten einzelnen Geschäften und nicht aus einer globalen Gewinnbeteiligung oder Umsatzbeteiligung errechnet, kann gemäß § 10 Abs 5 AngG die Mitteilung eines Buchauszuges über die zustandegekommenen Geschäfte verlangt werden, nicht aber die Vorlage der Bücher.                     Entscheidungstexte                                 9 ObA   225/93      Entscheidungstext  ...                    mehr lesen...