Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor, weil hiemit sekundäre Verfahrensmängel geltend gemacht werden, die der rechtlichen Beurteilung zuzuordnen sind (§ 510 Abs 3 ZPO). Desgleichen liegt der geltend gemachte, jedoch nicht ausgeführte Revisionsgrund der Nichtigkeit nicht vor, weshalb auch eine ausdrückliche Verwerfung der Revision unterbleibt. Die behauptete Mangelhaftigkei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger zunächst die Feststellung der Unwirksamkeit der am 30. 12. 1987 ausgesprochenen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Streitteilen; dieses Begehren ist rechtskräftig abgewiesen. Im zweiten Rechtsgang (ON 13 S. 3 f) erhob der Kläger als Eventualbegehren eine Stufenklage mit dem Inhalt, die beklagte Partei zur Rechnungslegung gegenüber dem Kläger über die von seinen Mitarbeitern in der Zeit ... mehr lesen...
Norm: AngG §10 Abs3 IV AngG §10 Abs5EGZPO ArtXLII IA AngG Art. 1 § 10 heute AngG Art. 1 § 10 gültig ab 01.07.1921 AngG Art. 1 § 10 heute AngG Art. 1 § 10 gültig ab 01.07.1921 ... mehr lesen...