Entscheidungsgründe: Die klagende Partei beschäftigte Vertragsbediensteten Martina D***** und Gertraud K***** zunächst in der Wäscherei des Altenpflegeheimes M*****. Als Teile dieser Arbeiten an einen externen Betrieb vergeben wurden, verringerte sich der Personalbedarf in der Wäscherei. Unter der Bedingung, daß keine Änderung (Verminderung) des Entgelts der beiden Vertragsbediensteten erfolgen werde, wurden diese mit Zustimmung des Betriebsrates mit Wirkung vom 1.3.1993 in de... mehr lesen...
Norm: AngG §10 Abs2 I AngG Art. 1 § 10 heute AngG Art. 1 § 10 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz:
Es entspricht Lehre und Rechtsprechung, daß sogar eine durch eine sogenannte Änderungskündigung erzwungene Verschlechterung der Entgeltbedingungen wirksam ist, soweit sie nicht gegen zwingend... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr.Othmar Roniger und Dr.Gerhard Dengscherz als weitere Richter in der Arbeitsrechssache der klagenden Partei C***** K*****, Angestellte, ***** vertreten durch *****, Recht... mehr lesen...