Das Landesverwaltungsgericht Burgenland hat durch seine Richterin Mag. Obrist über die Beschwerde des Herrn KR, geboren am ***, wohnhaft in ***, vom 14.12.2013 gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft *** vom 07.11.2013, Zl. ***, wegen Übertretung der Burgenländischen Landarbeitsordnung (LArbO), den B E S C H L U S S gefasst: Gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG wird das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 und 3 VStG eingestellt. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.07.2014 Index: 9020 Landarbeitsordnung
Norm: LArbO §78LArbO §111LArbO §234aLArbO §235
Rechtssatz: Die LArbO verpflichtet die Dienstgeber in den § 78 und § 234a zum Führen der darin genannten Dokumentation. Die Verpflichtung des Vorweisens bzw. Vorlegens dieser Unterlagen ist darin nicht enthalten. Deshalb ist durch die Tatvorwürfe kein Tatbild ... mehr lesen...