Entscheidungen zu § 82 Abs. 2 Bgld. JagdG 2017

Landesverwaltungsgericht Burgenland

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TE Lvwg Erkenntnis 2026/3/10 E 025/16/2025.006/003

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Burgenland erkennt durch seinen Richter Mag. Assadi, LL.M. BSc LL.B., über die Beschwerde des BF, vertreten durch RA, Anwälte in ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft ***, vom 04.06.2025, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Burgenländischen Jagdgesetz 2017 (Bgld JagdG), zu Recht: I. römisch eins.       Die Beschwerde wird in der Schuldfrage mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass i... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 10.03.2026

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