IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Burgenland erkennt durch seinen Richter Mag. Assadi, LL.M. BSc LL.B., über die Beschwerde des BF, vertreten durch RA, Anwälte in ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft ***, vom 04.06.2025, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Burgenländischen Jagdgesetz 2017 (Bgld JagdG), zu Recht: I. römisch eins. Die Beschwerde wird in der Schuldfrage mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass i... mehr lesen...