Entscheidungen zu § 4 UrlaubsG

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1989/10/5 87/08/0107

Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: HGHAngG §9;UrlaubsG 1976 §4;UrlaubsG 1976 §6;
Rechtssatz: Bei Antritt eines Teilurlaubes gebührt der Urlaubszuschuss nicht zur Gänze. Während eines Teilurlaubes steht neben dem auf diese Teilurlaubszeit entfallenden Urlaubsentgelt nur der entsprechende aliquote Urlaubszuschuss zu. Im § 9 Abs 2 HGHAngG heißt "während des Urlaubes" somit "während de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.10.1989

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