RS Vwgh 1989/10/5 87/08/0107

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Veröffentlicht am 05.10.1989
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

HGHAngG §9;
UrlaubsG 1976 §4;
UrlaubsG 1976 §6;

Rechtssatz

Bei Antritt eines Teilurlaubes gebührt der Urlaubszuschuss nicht zur Gänze. Während eines Teilurlaubes steht neben dem auf diese Teilurlaubszeit entfallenden Urlaubsentgelt nur der entsprechende aliquote Urlaubszuschuss zu. Im § 9 Abs 2 HGHAngG heißt "während des Urlaubes" somit "während des Teilurlaubes" und die Worte "neben den auf die Urlaubszeit" beziehen sich in dieser Bestimmung auf die "Teilurlaubszeit".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987080107.X01

Im RIS seit

31.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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