Norm: ABGB §1295 UrlaubsG §16 Abs1 Z1 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Leistet der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer während der Pflegefreistellung für die verletzte Ehefrau des Arbeitnehmers gemäß § 16 Abs 1 Z 1 U... mehr lesen...
Der Kläger begehrt jenen Betrag, den er als Arbeitgeber für seinen Dienstnehmer habe aufwenden müssen, weil sich dieser Pflegeurlaub genommen habe, um seine durch die Beklagte verletzte Ehefrau betreuen zu können. Die Beklagte bestritt und beantragte Klagsabweisung wegen Vorliegens eines bloß mittelbaren und daher nicht ersatzfähigen Schadens. Mit dem angefochtenen Urteil hat das Erstgericht das Klagebegehren abgewiesen. Es ging dabei von folgenden wesentlichen Feststellungen aus: A... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 UrlaubsG §16 Abs1 Z1 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Leistet der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer während der Pflegefreistellung für die verletzte Ehefrau des Arbeitnehmers gemäß § 16 Abs 1 Z 1 U... mehr lesen...