RS OGH 2005/7/20 22R155/05f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.07.2005
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Norm

ABGB §1295
UrlaubsG §16 Abs1 Z1

Rechtssatz

Leistet der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer während der Pflegefreistellung für die verletzte Ehefrau des Arbeitnehmers gemäß § 16 Abs 1 Z 1 UrlaubsG Entgeltfortzahlung, kann er die geleisteten Zahlungen nicht im Wege des Schadenersatzes von demjenigen verlangen, der die Verletzungen der Ehefrau des Arbeitnehmers (hier: bei einem Snowboardunfall) verschuldet hat. Insoweit liegt nämlich - anders als bei den typischen Lohnfortzahlungsfällen - keine bloße Schadensverlagerung, sondern ein Drittschaden, also ein nicht ersatzfähiger mittelbarer Schaden vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00569:2005:RSA0000033

Dokumentnummer

JJR_20050720_LG00569_02200R00155_05F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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