Norm
ABGB §1295Rechtssatz
Leistet der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer während der Pflegefreistellung für die verletzte Ehefrau des Arbeitnehmers gemäß § 16 Abs 1 Z 1 UrlaubsG Entgeltfortzahlung, kann er die geleisteten Zahlungen nicht im Wege des Schadenersatzes von demjenigen verlangen, der die Verletzungen der Ehefrau des Arbeitnehmers (hier: bei einem Snowboardunfall) verschuldet hat. Insoweit liegt nämlich - anders als bei den typischen Lohnfortzahlungsfällen - keine bloße Schadensverlagerung, sondern ein Drittschaden, also ein nicht ersatzfähiger mittelbarer Schaden vor.Leistet der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer während der Pflegefreistellung für die verletzte Ehefrau des Arbeitnehmers gemäß Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer eins, UrlaubsG Entgeltfortzahlung, kann er die geleisteten Zahlungen nicht im Wege des Schadenersatzes von demjenigen verlangen, der die Verletzungen der Ehefrau des Arbeitnehmers (hier: bei einem Snowboardunfall) verschuldet hat. Insoweit liegt nämlich - anders als bei den typischen Lohnfortzahlungsfällen - keine bloße Schadensverlagerung, sondern ein Drittschaden, also ein nicht ersatzfähiger mittelbarer Schaden vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00569:2005:RSA0000033Dokumentnummer
JJR_20050720_LG00569_02200R00155_05F0000_001