Entscheidungen zu § 29 AÖSp

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2004/11/30 4Ob231/04f, 7Ob186/10v, 7Ob128/13v

Norm: AÖSp §29
Rechtssatz: Der auf Basis des § 29 AÖSp entwickelte Speditionstarif für Kaufmannsgüter setzt in unmittelbarer Bezugnahme auf primäre Ansprüche des Spediteurs ("Barauslagen", "Nachnahmen", "Provisionstarif" und "Reklamationsprovision") einen Zinssatz von 1,5 % pro Monat für den Verzugsfall fest. Diese Bestimmung findet auf Regressansprüche nicht Anwendung. Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.11.2004

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