Entscheidungen zu § 26 AÖSp

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1970/6/2 8Ob121/70

Norm: AÖSp §26HGB §408
Rechtssatz: Die Vorschriften des § 26 AÖSp gilt auch hinsichtlich einer vorläufig zu erlegenden Sicherstellung für einen allenfalls zu entrichtenden Zoll. Der Spediteur kann daher - unabhängig davon, ob in der Folge von der Zollbehörde die Voraussetzungen für die Befreiung von der Entrichtung eines Zolles als gegeben angenommen wurden - den Ersatz der von ihm erlegten Sicherstellung vom Empfänger des Gutes verlangen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.06.1970

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