Mit dem am 10. August 2005 beim Gemeindeamt der mitbeteiligten Gemeinde eingelangten Bauansuchen vom 5. August 2005 beantragte der Beschwerdeführer die Erteilung der baurechtlichen Bewilligung für die Errichtung zweier Betonfermenter (mit Decke je 615,44 m3), einer Vorgrube mit 50,24 m3 und einem Endlager mit 778,63 3 Nutzinhalt. Zu diesem Bauansuchen stellte der Beschwerdeführer klar, er sei nach wie vor der Meinung, dass eine Biogasanlage mit "BHKW" (= Blockheizkraftwerk) ein... mehr lesen...
Mit dem am 10. August 2005 beim Gemeindeamt der mitbeteiligten Gemeinde eingelangten Bauansuchen vom 5. August 2005 beantragte der Beschwerdeführer die Erteilung der baurechtlichen Bewilligung für die Errichtung zweier Betonfermenter (mit Decke je 615,44 m3), einer Vorgrube mit 50,24 m3 und einem Endlager mit 778,63 3 Nutzinhalt. Zu diesem Bauansuchen stellte der Beschwerdeführer klar, er sei nach wie vor der Meinung, dass eine Biogasanlage mit "BHKW" (= Blockheizkraftwerk) ein... mehr lesen...
Index: DE-22 Zivilprozess Deutschland22/04 Sonstiges Prozessrecht
Norm: TEG;VerschollenheitsG-D 1951 §9 Abs1;
Rechtssatz:
Ein Beweis des Todes ist nicht schon dann als erbracht anzusehen, wenn eine Lebensgefahr bewiesen wird und der - anschließende - Tod des Verschollenen wahrscheinlich ist. (Hinweis auf Gabeditsch, die Gesetzgebung über Verschollenheit, Todeserklärung und Beweisführung des Todes, S 87)
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