Entscheidungen zu § artikel17a StGG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Erkenntnis 2026/4/29 W271 2266683-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (kurz: „KommAustria“; fortan auch: „belangte Behörde“) stellte mit Bescheid vom XXXX , fest, dass die XXXX (fortan: die Beschwerdeführerin) durch folgende Formulierungen im Rahmen der im Fernsehprogramm XXXX ab ca. jeweils XXXX ausgestrahlten Sendung XXXX mangels ausreichenden Sachsubstrats und aufgrund grob verzerrender Aussagen § 41 Abs. 1 AMD-G verletzt habe: 1. Die K... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.04.2026

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/24 W128 2293581-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 27.09.2023 wurde der Beschwerdeführer in der Lehrveranstaltungsprüfung ,,Analysis 2 für Lehramtsstudierende", PS 3, des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung), Unterrichtsfach Mathematik, mit der Note ,,nicht genügend" beurteilt. 2. Mit Antrag vom 24.10.2023 begehrte der Beschwerdeführer gemäß § 79 Abs. 1 UG die Aufhebung dieser Lehrveranstaltungsprüfung. Begründend führte der Beschwerde... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/6/5 W128 2280964-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist seit 13.03.2018 an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (mdw) für das Masterstudium Produktion gemeldet. Am 19.05.2022 wurde sie für die Lehrveranstaltung „Schulproduktion 02 - Masterstudium" von Senior Lecturer XXXX , mit der Note ,,Sehr gut" beurteilt. Am 19.05.2022 wurde sie für die Lehrveranstaltung „Schulproduktion 02 - Masterstudium" von Senior Lecturer römisc... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 05.06.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2023/6/19 W271 2266683-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (kurz: „KommAustria“; fortan auch: „belangte Behörde“) stellte mit Bescheid vom XXXX , fest, dass die XXXX (fortan: die Beschwerdeführerin) durch folgende Formulierungen im Rahmen der im Fernsehprogramm „ XXXX “ ab ca. jeweils XXXX Uhr ausgestrahlten Sendung „ XXXX “ mangels ausreichenden Sachsubstrats und aufgrund grob verzerrender Aussagen § 41 Ab... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 19.06.2023

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