IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Dr. Lidauer über die Beschwerde vom 5. Februar 2021 des H H, geb. x, vormals vertreten durch Dr. J P, Rechtsanwalt, nunmehr vertreten durch seinen bevollmächtigten Vertreter Dr. A J, x, x, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 4. Jänner 2021, GZ: VStV/920301700585/2020, wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung (StVO) nach Durchführung einer öffentli... mehr lesen...