Entscheidungen zu § artikel10 StGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1990/9/12 9ObA181/90, Bsw5826/03

Norm: MRK Art8 Abs2 II4MRK Art8 Abs2 IV3nStGB §118 Abs1StGG Art10
Rechtssatz: Durch das Briefgeheimnis werden Absender und Adressat gegen die Öffnung eines verschlossenen Briefes durch Behörden (Artikel 8 Abs 2 MRK sowie Artikel 10 StGG) oder Dritte (§ 118 Abs 1 StGB) geschützt; das Briefgeheimnis hindert daher nicht den Adressaten des Briefes, diesen zu öffnen und Dritten zugänglich zu machen. Bei einem vom Adressaten im Prozeß (Zivilprozeß) v... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1990

RS OGH 1963/10/23 7Ob265/63

Norm: AußStrG §40AußStrG §98BrGehG §1StGG Art10
Rechtssatz: Wenn ein Erblasser einen verschlossenen Brief hinterlassen hat, der nach seiner Anordnung ungeöffnet einer bestimmten Person übergeben werden soll, so darf dieser Brief nicht im Verlassenschaftsverfahren geöffnet werden. Entscheidungstexte 7 Ob 265/63 Entscheidungstext OGH 23.10.1963 7 Ob 265/63 Veröff: EvBl 1964/36 S 49 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1963

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