Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 EU-JZG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2008/8/21 15Os108/08h

Norm: EU-JZG §4 Abs1
Rechtssatz: § 4 Abs 1 EU-JZG stellt in Bezug auf die (Mindest-)Strafobergrenze einer Handlung, wegen der ein Europäischer Haftbefehl zur Strafverfolgung erlassen werden kann, nur - anders als etwa Art 2 Abs 1 Europäisches Auslieferungsübereinkommen und §11 Abs 1 ARHG - auf das Recht des Ausstellungsstaats ab. Entscheidungstexte 15 Os 108/08h Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.08.2008

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