Entscheidungen zu § 20 Abs. 6 RPG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1998/6/30 98/05/0042

Der Beschwerdeführer hat mit Antrag vom 23. Oktober 1995, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf am 24. Oktober 1995, um die nachträgliche Erteilung der baubehördlichen Bewilligung und Benützungsbewilligung für eine auf dem Grundstück Nr. 2775/1, EZ 13, KG Neutal, gelegene Fischerhütte angesucht. Über dieses Baugesuch fand am 24. März 1997 eine mündliche Verhandlung statt, in der der bautechnische Sachverständige ausführte, im Jahre 1995 sei die Fischerhütte im Ausma... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.06.1998

RS Vwgh 1998/6/30 98/05/0042

Index: L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanBurgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4;B-VG Art130 Abs2;RPG Bgld 1969 §20 Abs6;
Rechtssatz: Die Entscheidung, gemäß § 68 Abs 4 AVG (diese Bestimmung wird in § 20 Abs 6 Bgld RPG zitiert und ist daher auch hinsichtlich ihres Einleitungssatzes anzuwenden) in Ausübung des Aufsichtsrechtes einen Besch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/12 91/05/0137

Mit dem angefochtenen Bescheid hob die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg den Baubewilligungsbescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Loipersbach vom 30. Mai 1989, Zl. 108/89, auf. Zur Begründung: führte die hier als Gemeindeaufsichtsbehörde einschreitende Bezirkshauptmannschaft aus, daß nach § 84 Abs. 1 lit. d der Burgenländischen Gemeindeordnung in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches ergangene rechtskräftige Bescheide der Gemeinde von Amts wegen in Ausübung des Aufsichtsrec... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.11.1991

RS Vwgh 1991/11/12 91/05/0137

Index: L10011 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt BurgenlandL80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanBurgenland40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GdO Bgld 1965 §84 Abs1 litd;RPG Bgld 1969 §20 Abs6;ZustG §17;ZustG §20;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991050137.X01 Im RIS seit 06.08.2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1991

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