Entscheidungen zu § artikel2zu14 PreisG

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RS UVS Oberösterreich 1994/03/18 VwSen-220515/2/Kl/Rd

Rechtssatz: Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Einhaltung des PreisG trifft nur den gewerberechtlichen Geschäftsführer, nicht jedoch auch den Filialgeschäftsführer, solange § 18 Abs. 3 PreisG (gemäß § 20 Abs. 3 PreisG) noch nicht anzuwenden ist. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.03.1994

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