Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist ein konzessioniertes Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) im Sinne der Bestimmungen des Kärntner Elektrizitätswirtschaftsgesetzes LGBl. 1978/77 (KEWG). Gemäß § 2 Abs. 1 dieses Gesetzes besteht der Unternehmenszweck der Beklagten in der entgeltlichen Abgabe elektrischer Energie an andere; sie hat gemäß § 13 Abs.2 KEWG eine einheitliche und gleichmäßige Versorgung der Abnehmer des ganzen Landes auch in wirtschaftlicher Hinsicht zu erreichen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §917aPreisG 1976 §1PreisG 1976 §2
Rechtssatz: Ob eine verwaltungsrechtlich normierte Preisregelung "zum Schutze eines Vertragspartners" erlassen wurde und daher auf den Einzelvertrag einwirkt, ist nach dem Schutzzweck der Preisregelung zu beurteilen; erforderlich ist, daß der einzelne geschützt werden soll. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung und Anwendung Allgemeiner Bedingungen und Tarife dient (auch) dem Schutz des Kunden. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein konzessioniertes Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des Salzburger Landeselektrizitätsgesetzes, LGBl. 1979/22. Gemäß § 9 Abs. 1 dieses Gesetzes sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit einer Konzession gemäß § 4 Abs. 1 lit. a verpflichtet, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Tarifpreise zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Tarifpreisen mit jedermann innerhalb des Versorgungsgebiete privatrechtliche Vert... mehr lesen...