Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 15. Oktober 2023 stellte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Ersatz der ECTS-Anrechnungspunkte für die im Curriculum des Masterstudiums „Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)“ vorgesehenen freien Wahlmodule aufgrund ihrer Tätigkeit als Studienvertreterin im Wintersemester 2021/2022, Sommersemester 2022, Wintersemester 2022/2023 und Sommersemester 2023. 2. Mit E-Mail vom 29. Jänner 2024 teilte die belan... mehr lesen...