IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Nussgruber über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG und Art. 130 Abs. 2 Z 1 B-VG der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft A. (A.), Wien, B.-gasse, vertreten durch Rechtsanwält_innen GmbH, wegen Verletzung im Recht auf Versammlungsfreiheit durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sowie im Zuge der Besorgung der Sicherheitsverwaltung durch graviere... mehr lesen...