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Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft (in weiterer Folge auch „BF“) stellte am 11.11.2019 an die Finanzmarktaufsichtsbehörde (belangte Behörde, in weiter Folge „FMA“) einen Antrag auf Akteneinsicht in einem näher bezeichneten Verfahren. Daraufhin hat die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid erlassen, mit dem sie den Antrag zurückgewiesen hat. Begründend wurde i... mehr lesen...