Entscheidungen zu § 1 Abs. 1 FAGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2018/2/20 4Ob28/18y

Norm: FAGG §1 Abs1FAGG §13
Rechtssatz: Sind außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers erteilte Zusatzaufträge nach dem Willen der Parteien keine gesonderten Verträge, sondern nur die Konkretisierung eines einheitlichen Vertrages, steht dem Verbraucher kein Rücktrittsrecht zu. Entscheidungstexte 4 Ob 28/18y Entscheidungstext OGH 20.02.2018 4 Ob 28/18y Beisatz: Hier: Auf der Bau... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.2018

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