RS OGH 2018/2/20 4Ob28/18y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2018
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Norm

FAGG §1 Abs1
FAGG §13

Rechtssatz

Sind außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers erteilte Zusatzaufträge nach dem Willen der Parteien keine gesonderten Verträge, sondern nur die Konkretisierung eines einheitlichen Vertrages, steht dem Verbraucher kein Rücktrittsrecht zu.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 28/18y
    Entscheidungstext OGH 20.02.2018 4 Ob 28/18y
    Beisatz: Hier: Auf der Baustelle erteilte Zusatzaufträge im Rahmen eines Einheitspreisvertrages. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131942

Im RIS seit

16.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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