Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 30.09.2024 wurden die beschwerdeführenden Parteien (BF1 – BF5) festgenommen. Mit Schriftsatz vom 02.10.2024, eingebracht um 18:46 Uhr, erhoben diese durch ihre Rechtsvertretung Beschwerden gegen die Anhaltung im Rahmen dieser Festnahme, und führten begründend aus: „Wir wurden durch diese Anhaltung in unseren subjektiven Rechten verletzt und sind daher gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 iVm 132 Abs 1 Z l B-VG beschwerdelegitimiert. „Wir wurden durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 30.09.2024 wurden die beschwerdeführenden Parteien (BF1 – BF5) festgenommen. Mit Schriftsatz vom 02.10.2024, eingebracht um 18:46 Uhr, erhoben diese durch ihre Rechtsvertretung Beschwerden gegen die Anhaltung im Rahmen dieser Festnahme, und führten begründend aus: „Wir wurden durch diese Anhaltung in unseren subjektiven Rechten verletzt und sind daher gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 iVm 132 Abs 1 Z l B-VG beschwerdelegitimiert. „Wir wurden durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 30.09.2024 wurden die beschwerdeführenden Parteien (BF1 – BF5) festgenommen. Mit Schriftsatz vom 02.10.2024, eingebracht um 18:46 Uhr, erhoben diese durch ihre Rechtsvertretung Beschwerden gegen die Anhaltung im Rahmen dieser Festnahme, und führten begründend aus: „Wir wurden durch diese Anhaltung in unseren subjektiven Rechten verletzt und sind daher gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 iVm 132 Abs 1 Z l B-VG beschwerdelegitimiert. „Wir wurden durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 30.09.2024 wurden die beschwerdeführenden Parteien (BF1 – BF5) festgenommen. Mit Schriftsatz vom 02.10.2024, eingebracht um 18:46 Uhr, erhoben diese durch ihre Rechtsvertretung Beschwerden gegen die Anhaltung im Rahmen dieser Festnahme, und führten begründend aus: „Wir wurden durch diese Anhaltung in unseren subjektiven Rechten verletzt und sind daher gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 iVm 132 Abs 1 Z l B-VG beschwerdelegitimiert. „Wir wurden durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 30.09.2024 wurden die beschwerdeführenden Parteien (BF1 – BF5) festgenommen. Mit Schriftsatz vom 02.10.2024, eingebracht um 18:46 Uhr, erhoben diese durch ihre Rechtsvertretung Beschwerden gegen die Anhaltung im Rahmen dieser Festnahme, und führten begründend aus: „Wir wurden durch diese Anhaltung in unseren subjektiven Rechten verletzt und sind daher gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 iVm 132 Abs 1 Z l B-VG beschwerdelegitimiert. „Wir wurden durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger Nordmazedoniens. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt oder belangte Behörde) vom 25.07.2022, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) wurde am 07.03.2024 gemäß § 34 Abs. 3 Z 3 iVm § 40 Abs. 1 Z 1 BFA-VG festgenommen und am 07.03.2024 von 08:06 Uhr bis 12:30 Uhr in Verwaltungsverwahrungshaft angehalten. 1. Die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) wurde am 07.03.2024 gemäß Paragraph 34, Absatz 3, Ziffer 3, in Verbindung mit Paragraph 40, Absatz eins, Ziffer eins, BFA-VG festgenommen und am 07.03.2024 von 08:... mehr lesen...