Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Der Beschwerdeführer (i.d.F. „BF“) ist ein syrischer Staatsangehöriger. Am 10.07.2024 wurde er erstmals im Rahmen seines Asylantrags vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (i.d.F. „Bundesamt“ oder „bB“) niederschriftlich einvernommen, wobei Dokumente in Kopie vorgelegt wurden. Die bB ersuchte um Übermittlung von Originalurkunden, wofür dem BF eine Frist eingeräumt wurde. Erhebungen vor Ort unter Beiziehung de... mehr lesen...