Begründung: Zu A.1. I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt 1. Beim Bundesverwaltungsgericht (i.d.F. „BVwG“) ist ein Maßnahmenbeschwerdeverfahren anhängig. Diesem liegt insbesondere die Sicherstellung eines Datenträgers (Mobiltelefons) sowie die Anordnung der Auswertung dieses Datenträgers durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (i.d.F. „bB“ oder „Bundesamt“) zugrunde. 1. Beim Bundesverwaltungsgericht in der Fassung „BVwG“) ist ein Maßnahmenbeschwerdeverfahren anhängig.... mehr lesen...