Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 10.07.2019 verständigte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Wien (in der Folge: BFA oder kurz: belangte Behörde) XXXX, geb. XXXX, StA. Rumänien (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) davon, dass die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gemäß § 67 FPG, in eventu die Erlassung eines ordentlichen Schubhaftbescheides gemäß § 76 FPG beabsichtigt sei und gab ihm im Rahmen des Parteiengehörs die Gelegenheit, zu F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 23.08.2019 verständigte das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen, RD Wien (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: BFA) XXXX, geb. XXXX, StA. Ungarn im Stande der Strafhaft davon, dass im Zusammenhang mit der Erlassung eines Aufenthaltsverbots gemäß § 67 FPG in eventu im Zusammenhang mit der Erlassung eines ordentlichen Schubhaftbescheides gemäß § 76 FPG ein Beweisverfahren stattgefunden habe und gab ihm die Gelegenheit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am 02.03.2018 verhaftet und in der Folge in der Justizanstalt XXXX in Untersuchungshaft angehalten. Mit Schreiben vom 06.03.2018 wurde er vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aufgefordert, sich zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes zu äußern. Er erstattete keine Stellungnahme. Mit dem Urteil des Landesgerichtes XXXX vom XXXX.2018, XXXX, wurde der BF wegen des Vergehens des Betruges zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 11.10.2018, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung abe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, (im Folgenden: belangte Behörde), vom 06.09.2017, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) am selben Tag zugestellt, wurde über diesen gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf vier Jahre befristetes Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin reiste am 01.04.2009 nach Österreich ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz, der vom Bundesasylamt mit Bescheid vom 09.05.2009 als unzulässig zurückgewiesen wurde, da Griechenland für das Asylverfahren zuständig war. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Asylgerichtshof mit Erkenntnis vom 03.06.2009 abgewiesen. Eine Ausweisung nach Griechenland konnte nicht durchgesetzt werden, da die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 21.01.2007 seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz, den er im Wesentlichen damit begründete, dass er seinem verstorbenen Vater als Häuptling im Ogboni-Kult nachfolgen hätte sollen. 2. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom XXXX wurde der Antrag auf internationalen Schutz abgewiesen und wurde der Beschwerdeführer aus dem Bundesgebiet ausgewiesen. 3. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 20.07.2018, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am 20.07.2018, wurde der BF anlässlich seiner in Untersuchungshaftnahme über die in Aussicht genommene Erlassung eines Aufenthaltsverbotes bei Verurteilung in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurde der BF zur Stellungnahme binnen 10 Tagen aufgefordert. Eine Stellungnahme langte bis dato bei der belangt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde im Bundesgebiet vier Mal strafgerichtlich verurteilt. Nach den ersten beiden Verurteilungen wurde gegen ihn ein auf zehn Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Danach wurde er im März 2012 verurteilt. Nach seiner bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug verließ er das Bundesgebiet im Februar 2015. Nach einer fremdenpolizeilichen Kontrolle in Wien, bei der sein nicht rechtmäßiger Aufenthalt festgestellt wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit dem seit 23.01.2019 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichts XXXX zu einer zweijährigen (Zusatz-) Freiheitsstrafe verurteilt, die er seit XXXX07.2019 im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßt. Mit dem Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 17.07.2019 wurde er aufgefordert, sich zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots zu äußern. Er erstattete eine entsprechende Stellun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 13.08.2019 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, Außenstelle Schwechat (im Folgenden: BFA) zu der in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes sowie seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen befragt. Zuvor wurde er gemäß § 34 Abs. 3 Z 1 BFA-VG festgenommen. 2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid, dem BF per... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) wurde mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen XXXX vom XXXX04.2019, XXXX wegen des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, welche unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Mit Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 07.08.2019 wurde die BF davon in Kenntnis ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX05.2018 verhaftet und in der Folge in der Justizanstalt XXXX angehalten. Mit Schreiben vom 16.05.2018 wurde er vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aufgefordert, sich zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots zu äußern. Laut dem aktenkundigen Rückschein langte dieses Schreiben am 18.05.2019 in der Justizanstalt XXXX ein. Der BF erstattete keine Stellungnahme. Mit dem Urteil des Lande... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde gegen den BF ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von drei Jahren erteilt (Spruchpunkt I.), einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt II.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt III.). Gegen diesen Bescheid richtet sich die vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 04.09.2019 wurde über die beschwerdeführende Partei gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt. Einer Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG aberkannt. Begründend wurde zunächst auf eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung wegen versu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von vier Jahren erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) sowie der Beschwerde die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 3 FPG aberkannt. Begründend wurde bezüglich der herangezogenen Beweismittel die hinsichtlich des Beschwerdef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der BF wurde am XXXX.2019 verhaftet und in der Folge in der Justizanstalt XXXX angehalten. Mit Schreiben vom 21.05.2019 wurde er vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aufgefordert, sich zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes zu äußern. Er erstattete eine entsprechende Stellungnahme. Mit dem Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX.2019, XXXX, wurde der BF zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Am XXXX.2019 w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 14.08.2019 wurde über die beschwerdeführende Partei gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf sieben Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt. Einer Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG aberkannt. Begründend wurde auf ein bestehendes rechtskräftiges Aufenthaltsverbot verwiesen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer (BF) wurde letztmalig mit Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX.2013 rk XXXX.2013, Zl. XXXX, aufgrund des Verbrechens des schweren Raubes sowie des Verbrechens des versuchten schweren Raubes als Bestimmungstäter sowie des Vergehens der Urkundenunterdrückung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 09.01.2019 wurde der BF aufg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) hält sich seit 2003 im Bundesgebiet auf. Mit dem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen XXXX vom XXXX.2014, XXXX, wurde er als junger Erwachsener wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls (§§ 127, 130 erster Fall, 15 StGB) und des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 2 WaffG zu einer sechsmonatigen, zunächst bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt, die 2017 endgültig nachgesehen werden konn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (BF) hält sich seit dem Frühjahr 2015 oder 2016 im Bundesgebiet auf. Sie spricht Norwegisch. Sie war in Österreich - abgesehen von Wohnsitzmeldungen in Justizanstalten - nie melderechtlich erfasst und beantragte nie die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung. Sie war im Bundesgebiet nie legal erwerbstätig. Vor ihrer Einreise befand sich ihr Lebensmittelpunkt in Norwegen, wo sie pensionsberechtigt ist und e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1.1. Mit dem oben angeführten Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 9 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde dagegen die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG aberkannt (Spruchpunkt III.). Das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 28.08.2017, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 09.02.2017, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 25.10.2018, wurde gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von zwei Jahren erlassen (Spruchpunkt I.), einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt II.), und gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt III.). 2. G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Nigerias, reiste am 16.11.2010 in das Bundesgebiet ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 25.11.2010 als unbegründet abgewiesen und der Beschwerdeführer nach Nigeria ausgewiesen. Dagegen wurde Beschwerde erhoben; allerdings entzog sich der Beschwerdeführer dem Verfahren vor dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 14.03.2013 einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher aufgrund der Unzuständigkeit Österreichs zurückgewiesen wurde. In der Folge wurde der Beschwerdeführer nach Spanien überstellt. 2. Nach neuerlicher Einreise in das Bundesgebiet stellte der Beschwerdeführer am 20.03.2014 einen weiteren Antrag auf internationalen Schutz, welcher mit Bescheid vom 16.08.2015 erneut zurückgewiesen wurde. Am 03.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 05.11.2018 räumte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) in Form einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) Parteiengehör zur in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ein. Der BF antwortete hierauf mit Schreiben vom 14.11.2018, welches am 15.11.2018 beim Bundesamt einlangte. 2. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer nigerianischer Staatsangehörigkeit reiste am 25.04.2008 illegal ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz. Am 29.07.2008 wies das BAA den Antrag als unbegründet ab und verfügte die Ausweisung des Beschwerdeführers nach Nigeria. Den Spruchpunkt betreffend die Ausweisung hat dieses Gericht am 07.09.2015 aufgehoben und die Angelegenheit zur Prüfung der Zulässigkeit einer Rückkehrentscheidung an das BFA zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), der Rumänisch spricht und sich seit März 2018 im österreichischen Bundesgebiet aufhält, war hier zwischen 28.05.2018 und 03.12.2018 mit Unterbrechungen (insgesamt ca. drei Monate lang) als Arbeiter vollversichert erwerbstätig. Am 27.11.2018 wurde ihm eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. Zwischen 07.12.2018 und 06.06.2019 bezog er Krankengeld. Aktuell geht er keiner Erwerbstätigkeit n... mehr lesen...