Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte 2022 internationalen Schutz. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 14.07.2023 (künftig auch Bescheid A) wies das BFA den Antrag zur Gänze ab (Spruchpunkte I und II), wobei es keine „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ erteilte (Spruchpunkt III), eine Rückkehrentscheidung erließ (Spruchpunkt IV) und feststellte, dass die Abschiebung nach Marokko zulä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte 2022 internationalen Schutz. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 14.07.2023 (künftig auch Bescheid A) wies das BFA den Antrag zur Gänze ab (Spruchpunkte I und II), wobei es keine „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ erteilte (Spruchpunkt III), eine Rückkehrentscheidung erließ (Spruchpunkt IV) und feststellte, dass die Abschiebung nach Marokko zulä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte 2016 einen Antrag auf internationalen Schutz, dessen gänzliche Abweisung samt Rückkehrentscheidung und Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung dieses Gericht bestätigte, wobei es das vom BFA zugleich verhängte Einreiseverbot aufhob (BVwG 20.09.2017, I403 2170676-1). 2. Einen Folgeantrag des Beschwerdeführers von 06.11.2020 wies das BFA am 23.03.2021 w... mehr lesen...