Entscheidungen zu § 4 GSchG

Landesverwaltungsgericht Salzburg

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Lvwg Erkenntnis 2018/8/28 405-16/39/1/10-2018

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF-Straße, AE, gegen den Bescheid der belangten Behörde Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 24.07.2018, Zahl XXX-2018, zu Recht e r k a n n t : I.     Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II.    Gegen dieses Erkenntnis ist die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 28.08.2018

RS Lvwg 2018/8/28 405-16/39/1/10-2018

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.08.2018 Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GSchG §4 Z2GSchG §16 Abs1
Rechtssatz: Auch wenn bei einer alleinigen Betriebsführung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes der zusätzliche Zeitaufwand für die Ausübung des Geschworenen- oder Schöffenamts eine gewisse persönliche Belastung des Beschwerdeführers darstellt, kann diese nicht als unverhäl... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 28.08.2018

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