Die Beschwerdeführerin stellte am 27. August 1996 bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen einen Antrag auf Befreiung vom Amt des Geschworenen und Schöffen. Begründend gab sie an, dass auf ihre Mitarbeit in der Zahnarztordination ihres Ehegatten nicht verzichtet werden könne und sie überdies zwei minderjährige Kinder zu betreuen habe. Am 23. Oktober 1996 gab die Beschwerdeführerin im Rahmen einer Einvernahme vor der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen an, sie sei in der Zahnarzt... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GSchG §1 Abs1;GSchG §4;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber des GSchG ging davon aus, dass das Amt eines Geschworenen oder Schöffen, das gemäß § 1 Abs. 1 GSchG ein Ehrenamt ist, dessen Ausübung in der demokratischen Republik Österreich allgemeine Bürgerpflicht darstellt, grundsätzlich von den Angehörigen aller Berufsgruppen ausgeübt werden soll. Nur bei Vorliegen der im § 4 GSchG u... mehr lesen...