Norm: AHK §11RAT §23 Abs1RAT §23 Abs2
Rechtssatz: Aus § 11 AHK iVm § 23 Abs 1 und 2 RATG folgt, dass in Verfahrenshilfesachen eine Abrechnung nach Einheitssatz zulässig, jedoch nicht zwingend ist. Dem Rechtsanwalt kommt insoweit ein Wahlrecht zu. Aus Paragraph 11, AHK in Verbindung mit Paragraph 23, Absatz eins und 2 RATG folgt, dass in Verfahrenshilfesachen eine Abrechnung nach Einheitssatz zulässig, jedoch nicht zwingend ist. Dem Rec... mehr lesen...