Norm: JN §24 Abs2GKG §6 Abs1GKG §6 Abs2
Rechtssatz: Nach § 24 Abs 2 JN ist nach ständiger Rechtsprechung gegen die Entscheidung der zweiten Instanz, mit der die Zurückweisung eines Ablehnungsantrages bestätigt wurde, kein weiteres Rechtsmittel zulässig. (Hier: § 6 Abs 1 GKoärG). Anmerkung Anm: Dieser
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fa... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1GKG §6 Abs1
Rechtssatz: Zur Frage der Zulässigkeit eines außerordentlichen Revisionsrekurses in Ablehnungssache. Entscheidungstexte 1 Ob 78/73 Entscheidungstext OGH 18.04.1973 1 Ob 78/73 Veröff: EvBl 1973/233 S 490 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0084515 Im RIS se... mehr lesen...