Entscheidungen zu § 5 GKG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2008/6/25 B183/08

Begründung: I. Mit der vorliegenden Eingabe erheben zwei Notare Beschwerde gegen die Verteilungsordnung des Präsidenten des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 19. Dezember 2007, Z Jv 2258-13/07, mit der - gestützt auf die Bestimmungen des Gerichtskommissärsgesetzes - die Zuständigkeit dreier Notare (darunter jene der beiden Einschreiter) als Gerichtskommissäre für bestimmte Gemeinden im Sprengel des Bezirksgerichtes Frohnleiten geregelt wird. Die Beschwe... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.06.2008

RS Vfgh 2008/6/25 B183/08

Index: 27 Rechtspflege27/02 Notare
Norm: B-VG Art144 Abs1 / VerordnungGKG §5
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die die Zuständigkeit vonNotaren als Gerichtskommissäre in einem Sprengel einesBezirksgerichtes regelnde Verteilungsordnung des Präsidenten einesLandesgerichtes mangels Vorliegen eines tauglichenBeschwerdegegenstandes; Qualifikation der an die Allgemeinheitgerichteten Verteilungsordnung als Verordnung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.06.2008

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