Entscheidungen zu § 2 Abs. 1 GKG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1995/5/10 7Ob512/95

Norm: GKG §2 Abs1GKG §3
Rechtssatz: § 2 Abs 1 GKoärG schließt die Vornahme einer schriftlichen Abhandlungspflege nach § 3 GKoärG nicht aus, soweit sich die Abhandlungspflege auf die Abgabe von Erklärungen, das Verfassen von Anträgen oder Ausweisen, die die Erben bzw Bedachten, die diese Anträge bzw Ausweise erstellen, betreffen, beschränkt. Entscheidungstexte 7 Ob 512/95 Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.05.1995

RS OGH 1986/12/18 6Ob17/86

Norm: AußStrG §16 BII2i3GKG §2 Abs1ZPO §477 Abs1 Z2 D2aZPO §477 Abs2 Z3 D3ZPO §477 Abs3F
Rechtssatz: Verstöße gegen die Aufteilung der Geschäfte zwischen Gericht und Gerichtskommissär sind nicht in Analogie zum Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 3 ZPO zu behandeln, sie könnten nur in Analogie zu § 477 Abs 1 Z 2 ZPO gesehen werden. Eine auch gesetzwidrige Ersetzung der durch einen Notar als Gerichtskommissiär vorzunehmenden Amtshandlung durch ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.12.1986

RS OGH 1952/5/28 1Ob431/52, 7Ob155/74, 3Ob624/78, 6Ob706/79, 6Ob623/93, 7Ob71/01v, 2Ob85/10d, 10Ob35

Norm: ABGB §804ABGB §812 EAußStrG §174 C1GKG §1 Abs1 Z1 litbGKG §2 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die zivile Einantwortungswirkung tritt nicht bereits mit der Fassung des Einantwortungsbeschlusses, sondern frühestens erst ab Zustellung ein. Daher kann der Noterbe bis zur Zustellung der Einantwortungsurkunde die Inventarisierung und Absonderung des Nachlasses verlangen. Entscheidungstexte 1 Ob 431/52 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.1952

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