Entscheidungen zu § 94 Abs. 1 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2016/11/4 Ra 2016/04/0099

1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die vom Revisionswerber erhobene Beschwerde gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land, mit welchem über den Revisionswerber wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z 1 iVm § 339 Abs. 1 iVm § 94 Abs. 1 Z 63 GewO 1994 eine Geldstrafe in Höhe von EUR 360 verhängt worden war, als unbegründet abgewiesen. Die Revision erklärte das Verwaltungsgericht für unzulässig. 1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 04.11.2016

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