Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin Dr. xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, vertreten durch Mag. xxx, Rechtsanwalt, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Bürgermeisters xxx vom 14.3.2022, xxx, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung, lautend auf „Fremdenführer“, nach durchgeführter öffentlich mündlicher Verhandlung, zu Recht: I. römisch eins. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 Z 2 VwGVG Der Beschwerde wird gemäß Paragraph ... mehr lesen...