Der Beklagte besuchte am 4. 7. 1982 auf der Wieselburger Messe den Stand der klagenden Partei, weil er sich für Rolläden interessierte. Er sah sich die Ware an und ließ sich von der Geschäftsführerin der klagenden Partei die Kosten ausrechnen. Ein genauer Betrag konnte nicht ermittelt werden, weil die Größe der Fenster nicht genau feststand und auch nicht geklärt werden konnte, ob Kurbeln anzubringen wären. Die Geschäftsführerin der klagenden Partei erklärte, Naturmaße nehmen zu müsse... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §9 Abs1KSchG §3 Abs1
Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht, wie sich aus § 3 Abs 1 KSchG und § 59 Abs 1 GewO ergibt, jedenfalls davon aus, daß auf Messen auch rechtsgeschäftliche Erklärungen abgegeben und insbesondere Warenbestellungen entgegengenommen werden. Entscheidend ist, daß sich der Verbraucher auf der Messe nicht nur allgemein informieren ließ, sondern zum Ausdruck brachte, daß er in Vorverhandlungen zwecks Abschluß eines be... mehr lesen...
Norm: AktG §70ArbGerG §2 Abs2 II2GenG §15 Abs1GewO 1973 §9 Abs1GewO 1973 §39 Abs1GmbHG §15 Abs1
Rechtssatz: Der von der GewO als Geschäftsführer bezeichnete gewerberechtliche Stellvertreter muß keinesfalls auch organschaftlicher Vertreter der juristischen Person (hier GmbH) sein, die selbst Träger des Gewerberechts ist. Seine Aufgabe ist es, auf die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften zu achten, und hiefür ist er der Gewerbebehörde g... mehr lesen...