Entscheidungen zu § 87 GewO 1994

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 2013/9/24 G103/2012

Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Antrag und Vorverfahren 1. Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 erster Satz B-VG gestützten Antrag in der berichtigten Fassung begehrt der Verwaltungsgerichtshof, "§365l Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 (in der Fassung BGBl I Nr 82/1997) samt Überschrift als verfassungswidrig aufzuheben", in eventu "den ersten Satz der genannten Bestimmung als verfassungswidrig aufzuheben". 2. Diesem Antrag liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Beschei... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 24.09.2013

RS Vfgh 2013/9/24 G103/2012

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art11 Abs2GewO 1994 §87, §365lZustellG §17 Abs3, §25
Leitsatz: Aufhebung einer Bestimmung der GewO 1994 über die Fiktion der Zustellung gewerbebehördlicher Bescheide an Gewerbetreibende; keine unerlässliche und somit keine von den einheitlichen Zustellregelungen in verfassungsrechtlich zulässiger Weise abweichende Regelung
Rechtssatz: Zulässigkeit des (Haupt-)Antra... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.09.2013

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