Entscheidungen zu § 87 Abs. 1 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE Lvwg Erkenntnis 2021/12/9 LVwG-414-12/2021-R21

Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Wachter, LL.M. über die Beschwerde des V D, geboren am XX.XX.XXXX, H, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Dominik Schärmer, Wien, gegen den Bescheid des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 29.07.2021 betreffend den Entzug einer Konzession zur Ausübung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs nach dem Güterbeförderungsgesetz, nach Durchführung einer mündlichen Ve... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 09.12.2021

TE Lvwg Erkenntnis 2019/1/7 LVwG-414-7/2018-R1

Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Nikolaus Brandtner über die Beschwerde der M-T A KG, F, nunmehr A G KG, F gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft F vom 14.03.2018, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bestätigt. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Verwaltungsger... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 07.01.2019

RS Lvwg 2019/1/7 LVwG-414-7/2018-R1

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.01.2019 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3KFG 1967 §103 Abs2
Rechtssatz: Bei 48 Übertretungen nach § 103 Abs 2 Kraftfahrgesetz (Nichterteilen der Lenkerauskunft) sowie bei einer Übertretung der Betriebsordnung für den nicht linienmäßigen Personenverkehr (nicht zuverlässiger Taxilenker beschäftigt) handelt es sich um Verstöße gegen die im Zusammenhang mit den ausgeübten Gewerben (... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 07.01.2019

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten