Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch den Richter Mag. Nikolaus Brandtner über die Beschwerde der K GmbH, H, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Emelle Eglenceoglu, Feldkirch, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft D vom 24.02.2026, Zl, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Besch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.05.2026 Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1KFG §57a StGB §302 Abs1 GewO 1994 § 87 heute GewO 1994 § 87 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 87 gülti... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch den Richter Dr. Reinhold Köpfle über die Beschwerde 1. der H GmbH, M, und 2. des H Z, M, beide vertreten durch die Rosenberger Rechtsanwälte GmbH, Dornbirn, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 16.01.2026, Zl, betreffend die Entziehung einer Gewerbeberechtigung, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, I. zu Recht erkannt: römisch eins. zu Recht erkannt: Gemä... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Wachter, LL.M. über die Beschwerde des V D, geboren am XX.XX.XXXX, H, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Dominik Schärmer, Wien, gegen den Bescheid des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 29.07.2021 betreffend den Entzug einer Konzession zur Ausübung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs nach dem Güterbeförderungsgesetz, nach Durchführung einer mündlichen Ve... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Nikolaus Brandtner über die Beschwerde der M-T A KG, F, nunmehr A G KG, F gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft F vom 14.03.2018, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bestätigt. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Verwaltungsger... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.01.2019 Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3KFG 1967 §103 Abs2
Rechtssatz: Bei 48 Übertretungen nach § 103 Abs 2 Kraftfahrgesetz (Nichterteilen der Lenkerauskunft) sowie bei einer Übertretung der Betriebsordnung für den nicht linienmäßigen Personenverkehr (nicht zuverlässiger Taxilenker beschäftigt) handelt es sich um Verstöße gegen die im Zusammenhang mit den ausgeübten Gewerben (... mehr lesen...